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Darlehenskonten: Monatliche Gebühr ist unwirksam

Die Klausel über die Zahlung einer monatlichen Gebühr für die Führung des Darlehenskontos in den AGB einer Bank ist unwirksam.

Der Bundesgerichtshof begründet sein Urteil wie folgt: Die Kontoführungsgebühr dient nicht der Abgeltung einer vertraglichen Gegenleistung oder einer zusätzlichen Sonderleistung. Die Bank führt das Darlehenskonto vielmehr ausschließlich zu eigenen buchhalterischen bzw. zu Abrechnungszwecken. Auf die Führung eines gesonderten Kontos ist der Kunde in der Regel nicht angewiesen (BGH-Urteil vom 7.6.2011, Az. XI ZR 388/10).