Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer, Rentner und Privatpersonen
Die Einkommensteuererklärung betrifft nicht nur Unternehmer und Selbstständige. Auch Arbeitnehmer, Rentner, Pensionäre, Vermieter, Kapitalanleger und andere steuerpflichtige Privatpersonen können zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sein oder freiwillig von einer sorgfältig erstellten Erklärung profitieren.
Steuerberaterin Margit Schunke unterstützt Privatpersonen bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung und bei allen damit verbundenen steuerlichen Fragen. Im Mittelpunkt steht eine persönliche, verständliche und individuelle Beratung, die die jeweilige Lebenssituation berücksichtigt.
Die Unterstützung bei der Einkommensteuererklärung richtet sich insbesondere an:
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- Rentnerinnen und Rentner
- Pensionärinnen und Pensionäre
- Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst
- Ehepaare und eingetragene Lebenspartner
- Alleinerziehende
- Familien mit Kindern
- Privatpersonen mit mehreren Arbeitsverhältnissen
- Vermieterinnen und Vermieter
- Eigentümerinnen und Eigentümer selbstgenutzter oder vermieteter Immobilien
- Kapitalanlegerinnen und Kapitalanleger
- Personen mit Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften
- Erben, Beschenkte und Personen mit besonderen steuerlichen Einzelsachverhalten
- Privatpersonen mit außergewöhnlichen Belastungen, Krankheitskosten oder Pflegeaufwendungen
- Steuerpflichtige mit haushaltsnahen Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen
Persönliche Einkommensteuerberatung
Jede Einkommensteuererklärung ist anders. Berufliche Veränderungen, Renteneintritt, Familienstand, Immobilien, Kapitalerträge, Krankheitskosten oder Unterstützungsleistungen können steuerlich relevant sein. Deshalb steht am Anfang eine persönliche Betrachtung der individuellen Situation.
Auf dieser Grundlage werden steuerlich bedeutsame Einnahmen, Ausgaben und Nachweise geordnet, geprüft und in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt. Ziel ist eine vollständige, nachvollziehbare und steuerlich zutreffende Erklärung.
Typische Themen bei der Einkommensteuererklärung
- Arbeitslohn, Lohnsteuerbescheinigung und Werbungskosten
- Entfernungspauschale, Fahrten zur Arbeit und beruflich veranlasste Reisekosten
- Arbeitszimmer, Homeoffice-Pauschale und berufliche Arbeitsmittel
- Fortbildungskosten, Fachliteratur und berufliche Beiträge
- Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen und Versicherungen
- Spenden und Kirchensteuer
- Außergewöhnliche Belastungen, Krankheitskosten, Pflegekosten und Unterhaltsleistungen
- Kinderbetreuungskosten, Ausbildungskosten und steuerliche Entlastungen für Familien
- Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen
- Renteneinkünfte und Pensionen
- Kapitalerträge und Abgeltungsteuer
- Vermietung und Verpachtung
- Photovoltaikanlagen und weitere besondere steuerliche Sachverhalte
- Ausländische Einkünfte und steuerliche Besonderheiten bei Auslandssachverhalten
Einkommensteuererklärung für Rentner und Pensionäre
Gerade im Ruhestand entstehen häufig Fragen zur Steuerpflicht. Renteneinkünfte, Pensionen, Betriebsrenten, private Rentenversicherungen, Kapitalerträge oder Vermietungseinkünfte können dazu führen, dass eine Einkommensteuererklärung abzugeben ist.
Steuerberaterin Margit Schunke prüft, welche Einkünfte zu berücksichtigen sind und welche Aufwendungen steuerlich geltend gemacht werden können. Dazu gehören beispielsweise Krankheitskosten, Pflegekosten, Versicherungsbeiträge, Spenden, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen.
Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer
Auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können durch eine sorgfältige Einkommensteuererklärung steuerliche Vorteile nutzen. Berufliche Aufwendungen, Fahrten zur Arbeit, Homeoffice, Fortbildungen, doppelte Haushaltsführung oder Umzugskosten können im Einzelfall steuerlich relevant sein.
Die Beratung hilft dabei, die steuerlich wichtigen Unterlagen zusammenzustellen und die Erklärung vollständig und verständlich vorzubereiten.
Beratung bei besonderen Lebenssituationen
Besondere Lebenssituationen wirken sich häufig auch steuerlich aus. Dazu zählen zum Beispiel Heirat, Trennung, Scheidung, Geburt eines Kindes, Eintritt in den Ruhestand, Erbschaft, Immobilienerwerb, Vermietung, Pflege von Angehörigen oder ein beruflicher Wechsel.
In solchen Fällen ist eine individuelle steuerliche Einordnung besonders wichtig. Ziel ist es, steuerliche Folgen rechtzeitig zu erkennen und die Einkommensteuererklärung entsprechend sorgfältig zu gestalten.
Begleitung gegenüber dem Finanzamt
Zur Einkommensteuerberatung gehört auf Wunsch auch die Kommunikation mit dem Finanzamt. Steuerberaterin Margit Schunke übernimmt die elektronische Übermittlung der Steuererklärung, prüft den Steuerbescheid und unterstützt bei Rückfragen des Finanzamts.
So erhalten Mandanten eine verlässliche Begleitung vom ersten Beratungsgespräch bis zum Steuerbescheid.
Individuell, verständlich und persönlich
Die persönliche Betreuung steht im Mittelpunkt. Steuerliche Fragen werden verständlich erläutert, Unterlagen strukturiert aufbereitet und die Einkommensteuererklärung auf die individuelle Situation abgestimmt.
Ob Arbeitnehmer, Rentner, Pensionär, Vermieter, Kapitalanleger oder steuerpflichtige Privatperson mit besonderen Lebensumständen – Steuerberaterin Margit Schunke bietet eine persönliche und sorgfältige Beratung rund um die Einkommensteuererklärung.
