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Künstlersozialabgabe: Abgabesatz bleibt auch in 2012 bei 3,9 %

Der Prozentsatz der Künstlersozialabgabe bleibt konstant und beträgt damit auch in 2012 unverändert 3,9 %.

Zum Hintergrund

Grundsätzlich sind alle Unternehmen abgabepflichtig, die regelmäßig von Künstlern oder Publizisten erbrachte Werke oder Leistungen für das eigene Unternehmen nutzen, um im Zusammenhang mit dieser Nutzung (mittelbar oder unmittelbar) Einnahmen zu erzielen (Künstlersozialabgabe-Verordnung 2012 vom 6.9.2011, BGBl I 11, 1831).