Steuerberaterin Margit Schunke

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Schneeballsysteme: Anleger können Scheinrenditen neutralisieren

Die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben sich hinsichtlich der Besteuerung von Scheinrenditen zu einer Kulanzregelung durchgerungen. Geprellte Anleger können die über Jahre angefallenen steuerpflichtigen Scheinrenditen im Veranlagungszeitraum der Insolvenz als Verluste geltend machen und gegebenenfalls ins Vorjahr zurücktragen oder in Folgejahren geltend machen.

Anleger müssen fiktive Gutschriften auf einem Konto bereits dann versteuern, wenn die Betrugsfirma zur Auszahlung bereit und in der Lage gewesen wäre. Dementsprechend sind Erträge aus Schneeballsystemen auch dann zu erfassen, wenn es sich um stehen gelassene und wieder angelegte Scheinrenditen handelt. Das gilt beispielsweise für die rund 3.000 Kunden der Finanzfirma CTS, denen angebliche Warentermingeschäfte mit hohen Gewinnen versprochen worden waren.

Hinweis: Durch die steuerliche Kulanzlösung lassen sich zwar nicht die Einlagen selbst als Verlust geltend machen, dafür aber die nicht ausgezahlten Scheinrenditen. Die Finanzämter berücksichtigen aber nicht nur die zuvor besteuerten Scheinrenditen, sondern prüfen darüber hinaus in jedem Einzelfall auch, ob persönliche Billigkeitsmaßnahmen in Betracht kommen. Denkbar sind hierbei Stundung, Ratenzahlung oder Erlass der Steuer (Finanzministerium Rheinland-Pfalz, Mitteilung vom 6.5.2010).

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