Steuerberaterin Margit Schunke

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2. Mai 2012
von MargitSchunke
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Fahrtkosten: Bei einem Vollzeitstudium in voller Höhe abzugsfähig

Unter Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung hat der Bundesfinanzhof in zwei Urteilen entschieden, dass Fahrten zwischen der Wohnung und einer vollzeitig besuchten Bildungseinrichtung in voller Höhe (wie Dienstreisen) und nicht nur beschränkt in Höhe der Entfernungspauschale als Werbungskosten abgezogen werden können. … Weiterlesen