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Neues ELSTER-Tool visualisiert E-Rechnungen

| Die Finanzverwaltung hat ein kostenloses ELSTER-Tool zur Visualisierung von elektronischen Rechnungen (kurz: E-Rechnungen) zur Verfügung gestellt. Unter www.e-rechnung.elster.de können Unternehmer ihre E-Rechnung hochladen und visualisieren. Eine Anmeldung ist dafür nicht erforderlich. |

Folgende Punkte sind zu beachten:

  • Es können nur Dateien im XML-Format visualisiert werden.
  • Eine Datei darf maximal 10,00 MB groß sein.
  • Es kann nur eine Datei auf einmal hochgeladen werden.

Hintergrund

Nach der Neufassung des § 14 Umsatzsteuergesetz (UStG) ist eine E-Rechnung eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht.

Beachten Sie | Für die Ausstellung von E-Rechnungen sind Übergangsregeln nutzbar: Der allgemeine Übergangszeitraum beträgt zwei Jahre (Pflicht somit ab 2027). Drei Jahre gelten für Unternehmer mit einem Gesamtumsatz von bis zu 800.000 EUR im Jahr 2026.

MERKE | Hinsichtlich des Empfangs einer E-Rechnung gilt keine Übergangsregelung, er ist somit vom 1.1.2025 an durch den Rechnungsempfänger zu gewährleisten. Für den Empfang reicht die Bereitstellung eines E-Mail-Postfachs aus.

Quelle | Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, PM Nr. 389 vom 18.12.2024

ELSTER nun auch ohne Java möglich

Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen hat darauf hingewiesen, dass es bei der Elektronischen Steuererklärung ELSTER eine Vereinfachung gibt. Danach muss die Zusatzsoftware Java nicht mehr verwendet werden, um das ElsterOnline-Portal nutzen zu können.

 

In der Vergangenheit ist die auf vielen PCs installierte Zusatzsoftware Java wegen Sicherheitsmängeln immer wieder in die Kritik geraten. Zudem gab es technische Probleme bei den Anwendern. Durch eine Neuprogrammierung kann nun auf Java verzichtet werden. Bislang war die Software technische Voraussetzung, um sich im ElsterOnline-Portal einloggen zu können (Bayerisches Staatsministerium der Finanzen: Mitteilung Nr. 281 vom 6.8.2013).

Authentifizierung: Übergangsregelung läuft Ende August aus

Nicht authentifiziert übermittelte Daten werden von der Steuerverwaltung ab dem 1.9.2013 nicht mehr angenommen. Hierauf weist die Oberfinanzdirektion Karlsruhe hin.

 

Von der Authentifizierungspflicht betroffen sind folgende (Vor-)Anmeldungen und Anträge:

 

  • Lohnsteuer-Anmeldungen,
  • Umsatzsteuer-Voranmeldungen,
  • Anmeldungen von Sondervorauszahlungen,
  • Zusammenfassende Meldungen sowie
  • Anträge auf Dauerfristverlängerung.

 

Zwar sind Unternehmer und Arbeitgeber grundsätzlich bereits seit Jahresbeginn verpflichtet, die oben genannten Daten mit elektronischem Zertifikat authentifiziert zu übermitteln. Infolge einer Übergangsfrist werden bis zum 31.8.2013 jedoch auch Abgaben ohne Authentifizierung akzeptiert.

 

Ein elektronisches Zertifikat erhalten alle Steuerpflichtigen durch eine Registrierung im ElsterOnline-Portal unter www.elsteronline.de/eportal. Dabei ist indes zu beachten, dass die Registrierung bis zu zwei Wochen in Anspruch nehmen kann.

 

Hinweis: Arbeitgebern empfiehlt die Oberfinanzdirektion Karlsruhe im Hinblick auf die Einführung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (kurz: ELStAM) zum 1.1.2013 die Zertifikatsart „Nicht-persönliches Zertifikat (Organisationszertifikat)“ (OFD Karlsruhe vom 21.6.2013, PM Nr. 6/2013).

Authentifizierung: Schonfrist bis zum 31.8.2013

Die Lohnsteuer-Anmeldung, die Umsatzsteuer-Voranmeldung, der Antrag auf Dauerfristverlängerung, die Anmeldung der Sondervorauszahlung sowie die Zusammenfassende Meldung müssen aufgrund einer Änderung der bundesweit geltenden Steuerdaten-Übermittlungsverordnung ab dem 1.1.2013 authentifiziert mit elektronischem Zertifikat übermittelt werden. Im Elster-Portal der Finanzverwaltung wird nun darauf hingewiesen, dass Abgaben ohne Authentifizierung für eine Übergangszeit bis zum 31.8.2013 jedoch weiterhin akzeptiert werden (vgl. wichtige Hinweise unter: www.elsteronline.de/eportal).

Finanzverwaltung warnt vor Spam-E-Mails mit schädlichem Anhang

Das Bayerische Landesamt für Steuern weist darauf hin, dass derzeit sehr viele Spam-E-Mails mit angeblichen Mitteilungen des Finanzamts bzw. der Steuerverwaltung in Umlauf sind. Sie fordern den Empfänger zum Öffnen des Anhangs auf, der einen Virus oder Trojaner auf dem Rechner des Empfängers ablegt. Es wird dringend empfohlen, die Nachricht sofort zu löschen und insbesondere die anhängende Datei keinesfalls zu öffnen.

Die Spam-E-Mails sind leicht erkennbar:

  • Deutliches Kennzeichen ist die Absenderadresse. Es werden nicht gefälschte Domänenangaben wie „…@elster.de“ oder „…@finanzamt-xyz.de“ verwendet, sondern beliebige Privat- oder Firmenadressen.
  • Der Betreff kann unterschiedlich lauten, hat aber stets einen Bezug zu ELSTER bzw. zur Steuerverwaltung. Beispiele: „ELSTER Steuerverwaltung“ oder „2011/12 ELSTER Finanzamt 2012″.
  • Im Text der Nachricht wird der Empfänger aufgefordert, die anhängende Datei zu öffnen, angeblich ein verschlüsselter Steuerbescheid.

Hinweis: Die Finanzverwaltung sendet nur Benachrichtigungen, aber niemals die eigentlichen Daten in Form eines Anhangs an einer E-Mail (Bayerisches Landesamt für Steuern, Mitteilung vom 8.2.2012).