Veräußert ein GmbH-Gesellschafter seine Beteiligung, ist die Veräußerung zu 60 % steuerpflichtig, wenn er innerhalb der letzten fünf Jahre einmal zu mindestens 1 % beteiligt war (sogenannte wesentliche Beteiligung). Da es auf die Beteiligungsdauer nach Meinung des Finanzgerichts Köln nicht … Weiterlesen
14. Oktober 2010
von MargitSchunke
Kommentare deaktiviert für Wesentliche Beteiligung: Haltedauer ist irrelevant