| Auch bei einem beruflich veranlassten Umzug können Aufwendungen für die Beseitigung von Mietschäden in der bisherigen Wohnung nicht als umzugsbedingte Werbungskosten abgezogen werden, wenn diese Kosten unabhängig vom berufsbedingten Umzug vom Steuerpflichtigen ohnehin hätten getragen werden müssen und nicht … Weiterlesen
2. Oktober 2014
von MargitSchunke
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