Im Monat Dezember 2013 sollten Sie insbesondere folgende Fälligkeitstermine beachten:
Steuertermine (Fälligkeit):
- Umsatzsteuerzahler (Monatszahler): 10.12.2013
- Lohnsteuerzahler (Monatszahler): 10.12.2013
- Einkommensteuerzahler (vierteljährlich): 10.12.2013
- Kirchensteuerzahler (vierteljährlich): 10.12.2013
- Körperschaftsteuerzahler (vierteljährlich): 10.12.2013
Bei Scheckzahlung muss der Scheck dem Finanzamt spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstermin vorliegen.
Bitte beachten Sie: Die für alle Steuern geltende dreitägige Zahlungsschonfrist bei Überweisungen endet am 13.12.2013. Es wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass diese Zahlungsschonfrist ausdrücklich nicht für Zahlung per Scheck gilt!