Das Finanzgericht Niedersachsen hat die wegen einer inoperablen Sterilität des Ehemannes verursachten Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung der Ehefrau mit Fremdsamen als außergewöhnliche Belastung anerkannt. Das Finanzgericht ist damit der bislang vorherrschenden Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs entgegengetreten, wonach Maßnahmen zur Fortpflanzung … Weiterlesen
14. August 2010
von MargitSchunke
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