Steuerberaterin Margit Schunke

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Baulohn

Lohn & Gehaltsabrechnung im Bauhandwerk

Lohnabrechnungen für das Bauhaupt- und Nebengewerbe sind und bleiben kompliziert, speziell und zeitaufwendig. Unsere Mitarbeiter der Lohnabteilung verfügen über umfangreiche und langjährige Erfahrungen auf diesem Gebiet. Regelmäßige Fort- und Weiterbildung sichern die Anwendung aktueller Rechtsvorschriften.

Für die Erstellung Ihrer Baulohnabrechnung erbringen wir folgende Leistungen:

  • Meldungen an die Sozialkassen des Baugewerbes (zum Beispiel der SOKA-BAU)
    • Alle fälligen Sozialkassenbeiträge wie der ZVK-Beitrag oder die Winterbeschäftigungsumlage werden von uns ermittelt und an die SOKA-BAU übermittelt.
  • Saison-Kurzarbeitergeld (Saison KUG) früher Schlechtwettergeld
    • Den ausgefüllten Antrag auf Saison-Kurzarbeitergeld für die Agentur für Arbeit erhalten Sie von uns.
  • Erstellung von Sofortmeldungen
    • Seit dem 1.1.2009 ist das Baugewerbe zur sofortigen Meldung bestimmter Daten neuer Mitarbeiter an die „Datenstelle der Träger der Rentenversicherung“ (DSRV) verpflichtet. Diese Meldung hat vor der Beschäftigungsaufnahme zu erfolgen und wird von uns übernommen werden.
  • Führen von Arbeitszeitkonten und Kalendariumserfassung
    • Um witterungsbedingten Ausfällen in der Schlechtwetterzeit mit dem Ansammeln von Überstunden vorzubeugen, gewinnt das Führen von Arbeitszeitkonten auch im Bauhandwerk ständig an Bedeutung. Das Abbilden eines Kalendariums und des Arbeitszeitkontos auf unseren Baulohnabrechnungen schaffen Übersicht für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Mit den Lohnabrechnungen für Ihre Mitarbeiter erhalten Sie alle relevanten Auswertungen und Statistiken.