Steuerberaterin Margit Schunke

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3. Mai 2012
von MargitSchunke
Kommentare deaktiviert für Längere Einspruchsfrist bei fehlendem Hinweis auf Einspruch per E-Mail?

Längere Einspruchsfrist bei fehlendem Hinweis auf Einspruch per E-Mail?

Ein aktuelles Urteil des Finanzgerichts Niedersachsen lässt sich wie folgt auf den Punkt bringen: Steht auf dem Steuerbescheid eine E-Mail-Adresse, erklärt sich das Finanzamt bereit, Einsprüche elektronisch entgegenzunehmen. In der Rechtsbehelfsbelehrung ist darauf hinzuweisen, dass der Einspruch auch per E-Mail … Weiterlesen