Die Verwaltung hat die für das Jahr 2012 geltenden Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben veröffentlicht.
Hinweis: Die Beträge basieren auf ganz bestimmten Annahmen in „Richtsatzbetrieben“ und bieten dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit, die Warenentnahmen monatlich pauschal zu verbuchen. Dieses Wahlrecht soll der Vereinfachung dienen und lässt keine Zu- und Abschläge wegen individueller persönlicher Ess- oder Trinkgewohnheiten zu. Auch Krankheit oder Urlaub rechtfertigen keine Änderungen der Pauschbeträge (BMF-Schreiben vom 24.1.2012, Az. IV A 4 – S 1547/0 :001).