Steuerberaterin Margit Schunke

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Verkäufe über eBay unterliegen nicht immer der Umsatzbesteuerung

Der Bundesfinanzhof hatte kürzlich festgestellt, dass beim Verkauf einer Vielzahl von Gebrauchsgegenständen über mehrere Jahre über die Internet-Plattform eBay eine nachhaltige, unternehmerische und damit umsatzsteuerbare Tätigkeit vorliegen kann. Das Finanzgericht Baden-Württemberg stellt nun weitere Kriterien auf, inwieweit Privatpersonen durch Internetverkäufe zum Unternehmer werden. Dabei stellt das Gericht klar, dass allein durch den sporadischen Verkauf von Privatvermögen über die gleiche Plattform noch keine Unternehmertätigkeit vorliegt. Die nötigen Voraussetzungen der nachhaltigen Tätigkeit sind jeweils im Einzelfall aufgrund des Gesamtbildes der Verhältnisse zu beurteilen.

Im zugrunde liegenden Fall wurden Pelzmäntel und -jacken der Schwiegermutter im Rahmen der Haushaltsauflösung online verkauft. Im Durchschnitt erfolgten pro Woche 2,5 Verkäufe (142 Pelzmäntel und -jacken in 14 Monaten), wobei die Erlöse von 3,50 EUR bis 3.210 EUR variierten. Das Finanzgericht würdigte diese Verkäufe u.a. deshalb nicht als nachhaltige Tätigkeit, weil diese Tätigkeit von Beginn an nicht auf unbestimmte Zeit angelegt war und sich die Schwiegertochter nicht wie ein Händler am Markt beteiligte.

Hinweis: Für die Beurteilung der Unternehmereigenschaft bei Privatpersonen sind insbesondere die Dauer und die Intensität der Tätigkeit, erzielte Preise, planmäßiges Vorgehen oder ein Geschäftslokal relevant. Nicht alleinentscheidend für die Nachhaltigkeit ist, dass bereits beim Einkauf Wiederverkaufsabsicht bestanden hat oder aber die Zahl und der Umfang der Verkäufe. Das ist jeweils eins von mehreren Kriterien. Will das Finanzamt eBay-Verkäufern eine unternehmerische Betätigung zuordnen, trägt es die Beweislast (FG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.7.2012, Az. 14 K 702/10; BFH-Urteil vom 26.4.2012, Az. V R 2/11).

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