Steuerberaterin Margit Schunke

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Steuerliche Überlegungen im Privatbereich

Im nächsten Jahr wird der Grundfreibetrag – bis zu diesem Betrag wird ein zu versteuerndes Einkommen nicht der Einkommensteuer unterworfen – um 224 EUR auf 8.354 EUR erhöht. Da die Steuerentlastung aber eher gering sein dürfte, kommt es vor allem auf die persönlichen Verhältnisse an, ob Ausgaben vorgezogen oder in das Jahr 2014 verlagert werden sollten.

Handwerkerrechnungen

Dies gilt z.B. für Handwerkerleistungen. Sofern der Höchstbetrag von 1.200 EUR (20 % von 6.000 EUR) bereits erreicht ist, sollten Rechnungen nach Möglichkeit erst in 2014 beglichen werden.

Hinweis: Fällt in 2013 z.B. aufgrund von Verlusten aus einer selbstständigen Tätigkeit keine Einkommensteuer an, kann kein Abzug von der Steuerschuld vorgenommen werden. Da die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nicht zurück- oder vorgetragen werden kann, ist eine Rechnungsbegleichung auch in diesen Fällen in 2014 sinnvoll.

Grunderwerbsteuer

Einige Bundesländer planen, die Grunderwerbsteuer zum 1.1.2014 zu erhöhen – Schleswig-Holstein sogar von 5 % auf 6,5 %. Wer also beabsichtigt, zeitnah eine Immobilie zu erwerben, sollte den Kauf gegebenenfalls noch in 2013 durchführen.

Hinweis: Die Grunderwerbsteuer entsteht grundsätzlich mit Abschluss des rechtswirksam abgeschlossenen notariell beurkundeten Kaufvertrags. Der Übergang von Nutzen und Lasten, die Grundbucheintragung und auch die Kaufpreiszahlung haben keinen Einfluss auf die Steuerentstehung.

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