Steuerberaterin Margit Schunke

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1. Oktober 2012
von MargitSchunke
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Steuerschulden für das Todesjahr als Nachlassverbindlichkeiten abziehbar

Von der Finanzverwaltung wurde bislang die Ansicht vertreten, dass bei der Ermittlung der Erbschaftsteuer nur solche Schulden als Nachlassverbindlichkeit abgezogen werden können, die zum Todeszeitpunkt bereits entstanden waren. Die Einkommensteuerschuld des Erblassers für das Todesjahr konnte somit nicht steuermindernd abgezogen … Weiterlesen