Eine Handelsfirma darf keine Angaben enthalten, die geeignet sind, über die geschäftlichen Verhältnisse irrezuführen. Nach einem Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart muss das Registergericht dabei lediglich eine Grobrasterprüfung durchführen und nur eine ersichtliche Irreführung berücksichtigen. Hinweis: Durch die Liberalisierung des Firmenrechts … Weiterlesen
9. August 2012
von MargitSchunke
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