Zum Entwurf des Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetzes hat der Bundesrat am 17.6.2011 Stellung bezogen und dabei u.a. angeregt, die für die Ist-Besteuerung maßgebliche Umsatzgrenze von 500.000 EUR um ein Jahr zu verlängern.
Zum Hintergrund
Durch das Soll-Besteuerungsprinzip muss der Unternehmer die Umsatzsteuer bereits mit der Leistungsausführung abführen, was die Liquidität erheblich belasten kann. Davon abweichend kann auf Antrag eine Umsatzbesteuerung auch erst im Vereinnahmungszeitpunkt (Ist-Besteuerung) erfolgen. Nach der derzeitigen Rechtslage ist dies u.a. dann möglich, wenn der Umsatz im vorangegangenen Jahr nicht mehr als 500.000 EUR betragen hat.