Steuerberaterin Margit Schunke

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27. Juni 2011
von MargitSchunke
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Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen: Berechnung der Rückstellung

Für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen ist handels- und steuerrechtlich eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden. Dies betrifft z.B. die Aufwendungen für Jahresabschlüsse und Anlagevermögenskarteien über zehn Jahre und für Lohnkonten, Handels- oder Geschäftsbriefe über sechs Jahre. Hinweis: Werden Unterlagen … Weiterlesen