Steuerberaterin Margit Schunke

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Handwerkerleistungen: Höchstbetrag wird bei Ehegatten nicht verdoppelt

Nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs können auch zusammen veranlagte Ehegatten, die mehrere Wohnungen nutzen, die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nur bis zum Höchstbetrag von 1.200 EUR in Anspruch nehmen.

Hinweis: Die Sichtweise der Vorinstanz, wonach der Höchstbetrag bei mehreren Haushalten für jeden einzelnen Haushalt in Anspruch genommen werden kann, lehnte der Bundesfinanzhof folglich ab (BFH-Urteil vom 29.7.2010, Az. VI R 60/09).

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