Insolvenzgeld ist kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit im Sinne des Gesetzes zum Elterngeld und zur Elternzeit und ist daher nicht elterngeldsteigernd zu berücksichtigen. Zu diesem Schluss gelangt das Landessozialgericht in Nordrhein-Westfalen.
Hinweis: Das Insolvenzgeld fällt schon deshalb nicht unter den Begriff des Einkommens aus Erwerbstätigkeit, weil es steuerfrei gewährt wird (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27.6.2011, Az. L 13 EG 7/11).