Steuerberaterin Margit Schunke

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Gewerbesteuer wird für viele Unternehmen zur Hauptlast

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hat die Ergebnisse seiner diesjährigen Hebesatzumfrage, die die standortpolitisch wichtigen mittleren und größeren Städte und Gemeinden erfasst, auf seiner Website (www.dihk.de) veröffentlicht. Die Hebesatzumfrage zeigt, dass die Kommunen in diesem Jahr zum dritten Mal in Folge ihre Hebesätze erhöht haben – für die Gewerbesteuer um durchschnittlich drei Punkte auf 441 % und für die Grundsteuer B sogar um neun Punkte auf 526 %.

 

Am stärksten drehen 2012 die Gemeinden in Thüringen an der Gewerbesteuerschraube, bei der Grundsteuer B liegen Rheinland-Pfalz und Niedersachsen vorn. Absolute Spitzenreiter bei den Hebesätzen sind Oberhausen mit 520 % (Gewerbesteuer) und Berlin mit 810 % (Grundsteuer B). DIHK-Präsident Driftmann: „Mit ihrer Hebesatzpolitik konterkarieren viele Städte und Gemeinden das Ziel der Unternehmensteuerreform von 2008, die Abgabenlast für die Wirtschaft dauerhaft zu senken.“

 

Nichtabziehbarkeit der Gewerbesteuer verfassungsgemäß?

 

Hinweis: Seit der Unternehmensteuerreform ist die Gewerbesteuer nicht mehr als Betriebsausgabe abzugsfähig. Nach Ansicht des Finanzgerichts Hamburg sind zwar Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Regelung angebracht, sie ist aber nicht verfassungswidrig. Da gegen diese Entscheidung die Revision beim Bundesfinanzhof anhängig ist, sollte in geeigneten Fällen Einspruch eingelegt und das Ruhen des Verfahrens beantragt werden (DIHK, Mitteilung vom 16.7.2012; FG Hamburg, Urteil vom 29.2.2012, Az. 1 K 48/12, Rev. BFH Az. I R 21/12).

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