Steuerberaterin Margit Schunke

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Zeitpunkt der Steuerentstehung bei unrichtigem Steuerausweis

Der Bundesfinanzhof hatte entschieden, dass die Umsatzsteuer erst bei Ausgabe der Rechnung entsteht, wenn ein Unternehmer für eine in Deutschland nicht steuerbare Leistung dennoch Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen hat. Das Bundesfinanzministerium differenziert in seinem Anwendungsschreiben nun aber danach, ob für den Umsatz tatsächlich gar keine, oder nur eine geringere Umsatzsteuer geschuldet war.

 

Die vom Bundesfinanzministerium vertretene Sichtweise lässt sich wie folgt auf den Punkt bringen:

 

  • Sofern tatsächlich eine Steuer geschuldet wird, entsteht auch die überhöht ausgewiesene Steuer bereits im Zeitpunkt der Leistungsausführung.

 

  • Wird für den Umsatz hingegen überhaupt keine Umsatzsteuer geschuldet, entsteht die rechtsfehlerhaft ausgewiesene Steuer erst bei Rechnungsausstellung.

 

Hinweis: Diese Weisung der Finanzverwaltung ist in allen noch offenen Fällen anzuwenden (BMF-Schreiben vom 25.7.2012, Az. IV D 2 – S 7270/12/10001, BFH-Urteil vom 8.9.2011, Az. V R 5/10).

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