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Lebensmittelspenden werden nicht mit Umsatzsteuer belastet

Bund und Länder haben sich darauf verständigt, auf Lebensmittelspenden an Tafeln oder sonstige Einrichtungen für Bedürftige keine Umsatzsteuer zu erheben. Bei begrenzt haltbaren Lebensmitteln soll der Wert nach Ladenschluss regelmäßig 0 EUR betragen, sodass keine Umsatzsteuer anfällt (Die Bundesregierung, Mitteilung vom 11.10.2012).