Steuerberaterin Margit Schunke

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5. September 2011
von MargitSchunke
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Übungsleiter: Verluste auch bei Einnahmen unter 2.100 EUR anzuerkennen

Nach einer aktuellen Entscheidung des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz dürfen Übungsleiter Verluste aus einer nebenberuflichen Übungsleitertätigkeit auch dann steuermindernd geltend machen, wenn die Einnahmen aus der Tätigkeit unterhalb des Übungsleiterfreibetrags liegen. Für nebenberufliche Einnahmen als Übungsleiter in gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Organisationen … Weiterlesen