Steuerberaterin Margit Schunke

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29. Mai 2019
von MargitSchunke
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Nebenberufliche Tätigkeit als Übungsleiter: Verluste sind grundsätzlich abziehbar

Verluste aus einer nebenberuflichen Tätigkeit als Übungsleiter sind auch dann zu berücksichtigen, wenn die Einnahmen den Übungsleiterfreibetrag in Höhe von 2.400 EUR pro Jahr nicht übersteigen. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden. Weiterlesen

5. September 2011
von MargitSchunke
Kommentare deaktiviert für Übungsleiter: Verluste auch bei Einnahmen unter 2.100 EUR anzuerkennen

Übungsleiter: Verluste auch bei Einnahmen unter 2.100 EUR anzuerkennen

Nach einer aktuellen Entscheidung des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz dürfen Übungsleiter Verluste aus einer nebenberuflichen Übungsleitertätigkeit auch dann steuermindernd geltend machen, wenn die Einnahmen aus der Tätigkeit unterhalb des Übungsleiterfreibetrags liegen. Für nebenberufliche Einnahmen als Übungsleiter in gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Organisationen … Weiterlesen