Steuerberaterin Margit Schunke

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19. Oktober 2011
von MargitSchunke
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Geldwerter Vorteil: Reine Softwareüberlassung ist lohnsteuerpflichtig

Die private Nutzung eines betrieblichen PCs ist steuerfrei. Bleibt der PC im Eigentum des Arbeitgebers, greift die Steuerbefreiung auch dann, wenn der Arbeitnehmer den PC zu Hause privat nutzen kann. Die Steuerbefreiung umfasst nicht nur die private Gerätenutzung, sondern auch … Weiterlesen