Steuerberaterin Margit Schunke

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31. August 2010
von MargitSchunke
1 Kommentar

Erben: Vermögensverwertung des Erblassers ist umsatzsteuerpflichtig

In einem aktuellen Urteil entschied der Bundesfinanzhof, dass durch die Verwertung der Unternehmensgegenstände des Erblassers bei den Erben auch ohne eigenunternehmerische Betätigung Umsatzsteuer anfällt.

In dem Streitfall veräußerten die Erben einen Pkw, den der Erblasser seinem Unternehmen zugeordnet und für den er den Vorsteuerabzug geltend gemacht hatte. Die Erben führten das Unternehmen des Erblassers nicht fort und gingen daher von einer nicht umsatzsteuerpflichtigen Veräußerung aus.

Dem widersprach der Bundesfinanzhof und würdigte den Verkauf als umsatzsteuerpflichtiges Liquidationsgeschäft. Hinsichtlich der vom Erblasser noch nicht abgewickelten umsatzsteuerlichen Rechtspositionen ist ein Erbe nämlich wegen der Gesamtrechtsnachfolge als Unternehmer anzusehen.

Hinweis: Das Urteil ist insbesondere deswegen von Interesse, weil es der bisherigen Ansicht der Finanzverwaltung widerspricht. Führen die Erben das Unternehmen des Erblassers nicht fort, ging die Finanzverwaltung nämlich bislang davon aus, dass es weder beim Erblasser noch bei den Erben zur umsatzsteuerlichen Schlussbesteuerung des Unternehmensvermögens kommt (BFH-Urteil vom 13.1.2010, Az. V R 24/07).

30. August 2010
von MargitSchunke
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Arbeitslohn: Bei Übernahme des Beitrags für den Golfklub

Ersetzt der Arbeitgeber seinem Geschäftsführer den Beitrag für einen Golfklub, fließen ihm lohnsteuerpflichtige geldwerte Vorteile aus dem Dienstverhältnis zu. Die Mitgliedschaft in einem Golfklub betrifft nach einem neueren Urteil des Finanzgerichts Niedersachsen auch dann die Privatsphäre eines Angestellten, wenn dies seinem Beruf förderlich ist, weil sich hierüber Kontakte mit Kunden anbahnen oder Geschäftsbeziehungen intensivieren lassen. Ein solcher beruflicher Bezug lässt sich vom privaten Bereich nämlich nicht trennen, da er oftmals eine Folgewirkung von privaten Kontakten und sportlicher Betätigung im Verein ist oder weil sich über die geschäftlichen Beziehungen hinaus private Freundschaften durch eine gemeinsame Mitgliedschaft entwickeln können.

Ersetzt daher der Arbeitgeber einem leitenden Mitarbeiter solche Beiträge, wendet er ihm Vorteile im Hinblick auf das Arbeitsverhältnis zu. Anders könnte die Rechtslage allenfalls dann sein, wenn eine aufgedrängte Bereicherung vorliegen würde, der Arbeitnehmer sich dem Eintritt in den Verein also nicht hätte entziehen können, ohne Nachteile in Kauf zu nehmen. Solche Umstände sind aber regelmäßig nicht gegeben.

Hinweis: Grundsätzlich können auch Gewerbetreibende Mitgliedsbeiträge in privaten Vereinen selbst dann nicht als Betriebsausgaben absetzen, wenn diese den betrieblichen Interessen dienlich sein könnten (FG Niedersachsen, Urteil vom 25.6.2009, Az. 11 K 72/08).

29. August 2010
von MargitSchunke
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Kurzarbeitergeld: Verlängerung bis März 2012

Der Bundestag hat dem Beschäftigungschancengesetz am 8.7.2010 zugestimmt. Dadurch wird das bislang bis Ende 2010 befristete Kurzarbeitergeld um 15 Monate bis Ende März 2012 verlängert.

Hinweis: Die Bundesagentur für Arbeit (BA) übernimmt beim Kurzarbeitergeld einen Teil des Lohns. Ferner trägt die BA in den ersten sechs Monaten die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge – ab dem siebten Monat sogar komplett (Mitteilung der Bundesregierung vom 8.7.2010).

28. August 2010
von MargitSchunke
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Zweitwohnungsteuer: Erhebung auch in „Kinderzimmerfällen“ zulässig

Städte (in den Urteilsfällen Aachen und Berlin) dürfen von einem Studenten für seine am Studienort angemietete Wohnung Zweitwohnungsteuer erheben, wenn er andernorts mit Hauptwohnsitz bei den Eltern gemeldet ist, obwohl er dort nur ein Kinderzimmer bewohnt.

Es ist insoweit unerheblich, ob der Inhaber einer Zweitwohnung auch verfügungsberechtigter Inhaber der Erstwohnung ist, so der Tenor des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesfinanzhofs. Entscheidend ist allein, dass mit der Erstwohnung das Grundbedürfnis Wohnen als Teil des persönlichen Lebensbedarfs abgedeckt wird. Deshalb muss die Erstwohnung auch keine eigene Kochnische enthalten und kann lediglich ein Kinderzimmer sein.

Hinweis: Bemessungsgrundlage der Zweitwohnungsteuer ist grundsätzlich die aufgrund des Mietvertrages geschuldete Nettokaltmiete (BFH-Urteil vom 17.2.2010, Az. II R 5/08; BverfG, Urteil vom 17.2.2010, Az.1 BvR 529/09).

27. August 2010
von MargitSchunke
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Für Eltern: Kindergeldbezug verlängert sich um die Dauer des Zivildienstes

Ein Kind, das sich in der Berufsausbildung befindet und Zivildienst geleistet hat, wird beim Kindergeld über das vollendete 25. Lebensjahr hinaus berücksichtigt. Der Verlängerungszeitraum entspricht auch dann der kompletten Dienstzeit, wenn der Dienst nicht am Monatsersten begann und daher im ersten Monat des Zivildienstes noch Kindergeld bezogen wurde.

Damit widerspricht der Bundesfinanzhof der Finanzverwaltung und führt aus, dass der Gesetzeswortlaut nicht zulasten der Eltern eingeschränkt werden darf. Dem Gesetz lässt sich nämlich weder eine Beschränkung dieser Verlängerung noch ein Verbot der Doppelberücksichtigung entnehmen.

Hinweis: Bereits in 2008 entschied der Bundesfinanzhof, dass die gesamte Wehrdienstzeit auch dann zu berücksichtigen ist, wenn der Dienst wegen des davor liegenden Wochenendes erst am Dritten des Monats angetreten und daher im ersten Monat des Wehrdienstes noch Kindergeld bezogen wurde (BFH-Urteil vom 20.5.2010, Az. III R 4/10; BFH-Urteil vom 27.8.2008, Az. III R 88/07, BFH/NV 09, 132).

26. August 2010
von MargitSchunke
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Abfindungen: Arbeitgeber schuldet grundsätzlich den Bruttobetrag

Wird dem Arbeitnehmer im Aufhebungsvertrag ein Betrag als einmalige Abfindung zugesagt, handelt es sich regelmäßig um einen Bruttobetrag, wenn eine eindeutige Regelung fehlt.

Unter Hinweis auf eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts begründete das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz seine Entscheidung damit, dass im Verhältnis von Arbeitgeber und Arbeitnehmer grundsätzlich der Arbeitnehmer Schuldner der Steuerforderung ist. Etwas anderes gilt nur in Ausnahmefällen, nämlich wenn der klar erkennbare Parteiwille dahingeht, dass den Arbeitgeber die Steuerlast treffen soll.

Hinweis: Um spätere Streitigkeiten und Schwierigkeiten bei der Abrechnung zu vermeiden, sollte die Abfindung eindeutig als Bruttozahlung bezeichnet werden (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.12.2009, Az. 8 Sa 515/09; BAG, Urteil vom 16.6.2004, Az. 5 AZR 521/03).

25. August 2010
von MargitSchunke
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Tarifermäßigung bei Abfindungen: Vorjahresgehalt nicht immer relevant

Eine tarifbegünstigte Besteuerung von Abfindungen setzt u.a. voraus, dass der Steuerpflichtige in dem jeweiligen Veranlagungszeitraum einschließlich der Entschädigung insgesamt mehr erhält, als er bei ungestörter Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erhalten würde. Die dafür notwendige Betrachtung orientiert sich grundsätzlich an den Verhältnissen des Vorjahres.

Wie der Bundesfinanzhof jüngst verdeutlichte, gilt eine Vergleichsberechnung am Maßstab des Vorjahres allerdings nur für den Normalfall, in dem die Verhältnisse des Vorjahres auch diejenigen des Folgejahres mit großer Wahrscheinlichkeit abbilden. Wenn die Einnahmesituation allerdings durch außergewöhnliche Ereignisse geprägt ist und sich daraus keine Vorhersagen für den normalen Verlauf bei Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses ableiten lassen, müssen nicht nur das Vorjahr, sondern zusätzlich auch die Vorjahre herangezogen werden.

Hinweis: Der Bundesfinanzhof beanstandet es insbesondere bei variablen Gehaltskomponenten nicht, wenn im Wege einer Prognoseentscheidung (auch) auf die Vorjahre zurückgegriffen wird (BFH-Urteil vom 27.1.2010, Az. IX R 31/09).

24. August 2010
von MargitSchunke
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ELENA: Wirtschaftsminister Brüderle denkt über Moratorium nach

Infolge des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA) müssen Arbeitgeber seit 2010 jeden Monat persönliche und teilweise hochsensible Daten aller Arbeitnehmer an eine zentrale Speicherstelle melden.

Ob der Regelbetrieb tatsächlich in 2012 starten wird, ist nach den jüngsten Aussagen des Bundeswirtschaftsministers Rainer Brüderle mehr als ungewiss. Der Wirtschaftsminister will die Speicherung der Arbeitnehmerdaten vorerst nämlich aussetzen. „Wir müssen verschärft über ein Moratorium nachdenken“, sagte Brüderle dem Handelsblatt (Montagsausgabe vom 5.7.2010). Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) begrüßt den Vorstoß von Brüderle, u.a. aufgrund der hohen Belastungen der öffentlichen Haushalte (DStV, Mitteilung 17/2010 vom 5.7.2010).

23. August 2010
von MargitSchunke
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Ist-Besteuerung: Liquiditätsvorteile nutzen

Durch das Soll-Besteuerungsprinzip (Besteuerung nach vereinbarten Entgelten) hat der Unternehmer die Umsatzsteuer bereits mit der Leistungsausführung und nicht erst mit der Vereinnahmung des Entgelts an den Fiskus abzuführen. Dies kann die Liquidität des Unternehmers unter Umständen erheblich belasten.

Davon abweichend kann auf Antrag eine Umsatzbesteuerung auch erst im Vereinnahmungszeitpunkt (Ist-Besteuerung) erfolgen, und zwar dann, wenn eine der nachfolgenden Alternativen erfüllt ist:

  • Der Gesamtumsatz des Vorjahres hat nicht mehr als 500.000 EUR betragen.
  • Bei den Einkünften handelt es sich um freiberufliche Einkünfte.
  • Der Unternehmer ist von der Buchführungspflicht befreit.

Auch umsatzsteuerpflichtige Vermieter können von der Ist-Besteuerung profitieren, wenn die Umsatzgrenze von 500.000 EUR nicht unterschritten wird. Liegen die Umsätze hingegen über dieser Grenze, kommt nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs nur die Besteuerung nach vereinbarten Entgelten in Betracht.

Die Alternative „Befreiung von der Buchführungspflicht“ setzt nach Auffassung des Bundesfinanzhofs eine grundsätzliche Buchführungspflicht voraus, was nur bei Gewerbetreibenden sowie Land- und Forstwirten der Fall ist. Da Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung nicht der Buchführungspflicht unterliegen und daher auch nicht von dieser befreit werden können, ist eine Ist-Besteuerung nach dieser Variante für Vermieter ausgeschlossen (BFH-Urteil vom 11.2.2010, Az. V R 38/08).

22. August 2010
von MargitSchunke
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Schwesterpersonengesellschaften: Übertragung zu Buchwerten möglich?

Können Wirtschaftsgüter zwischen beteiligungsidentischen Schwesterpersonengesellschaften steuerneutral (also zu Buchwerten) übertragen werden? Die Meinung des Bundesfinanzhofs ist hierzu alles andere als einheitlich:

  • Urteil des 1. Senats des Bundesfinanzhofs vom 25.11.2009: Werden Wirtschaftsgüter aus dem Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft unentgeltlich in das Gesamthandsvermögen einer beteiligungsidentischen Schwesterpersonengesellschaft übertragen, sind die stillen Reserven zu versteuern. Eine Übertragung zu Buchwerten ist folglich ausgeschlossen. Begründung: Es gibt keine ausdrückliche Regelung, wonach dieser Vorgang steuerneutral ist.
  • Beschluss des 4. Senats des Bundesfinanzhofs vom 15.4.2010: Nach Ansicht des 4. Senats spricht vieles dafür, dass die Übertragung zwischen beteiligungsidentischen Schwesterpersonengesellschaften steuerneutral, also zu Buchwerten, möglich ist. Begründung: Nach einer Vorschrift im Einkommensteuergesetz kann ein Wirtschaftsgut von einem Betriebsvermögen in ein anders Betriebsvermögen desselben Steuerpflichtigen zu Buchwerten überführt werden. Diese Vorschrift sei bei beteiligungsidentischen Schwesterpersonengesellschaften analog anzuwenden.

Hinweis: Weicht ein Senat von einer Entscheidung eines anderen Senats ab, setzt dies grundsätzlich voraus, dass bei dem Senat, von dessen Entscheidung abgewichen werden soll, angefragt wird, ob dieser an seiner Rechtsauffassung festhält. Hält der Senat an seiner Rechtsauffassung fest, muss der Große Senat des Bundesfinanzhofs entscheiden. Dies gilt jedoch nicht, wenn – wie vorliegend der Fall – die abweichende Rechtsauffassung in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (AdV-Verfahren) ergeht. Sollte sich der 4. Senat jedoch auch in der Hauptsache mit dem Streitfall befassen, wird letztlich wohl der Große Senat entscheiden müssen (BFH-Beschluss vom 15.4.2010, Az. IV B 105/09; BFH-Urteil vom 25.11.2009, Az. I R 72/08).