Steuerberaterin Margit Schunke

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Pkw-Umrüstung auf Flüssiggas erhöht pauschalen Nutzungswert nicht

Die Besteuerung des geldwerten Vorteils aus der Privatnutzung von Dienstwagen nach der 1 %-Regelung bemisst sich nach dem inländischen Listenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattungen einschließlich der Umsatzsteuer.

Nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs sind Sonderausstattungen in diesem Sinne nur werkseitig zusätzlich eingebaute Ausstattungen im Zeitpunkt der Erstzulassung. Nicht dazu zählt eine nachträglich eingebaute Flüssiggasanlage, selbst wenn der Einbau kurz nach der Auslieferung des Fahrzeugs erfolgt (BFH-Urteil vom 13.10.2010, Az. VI R 12/09).

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