Steuerberaterin Margit Schunke

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3. März 2011
von MargitSchunke
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Abgrenzung von Anschaffungs- und Erhaltungsaufwand

Modernisierungsaufwendungen an gebrauchten Immobilien sind als Anschaffungskosten – und damit nicht als sofort abziehbare Erhaltungsaufwendungen – zu behandeln, wenn der Ausstattungsstandard in mindestens drei der vier funktionswesentlichen Bereiche (Heizung, Sanitär, Elektroinstallationen und Fenster) angehoben wird. Bei unterschiedlicher Gebäudenutzung hat eine … Weiterlesen