Steuerberaterin Margit Schunke

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3. September 2010
von MargitSchunke
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Erzieher/innen müssen Essen im Kindergarten nicht versteuern

Hintergrund: Die unentgeltliche oder verbilligte Abgabe von Mahlzeiten an Mitarbeiter im Betrieb ist i. d. R. ein Vorteil, der für die Beschäftigung gewährt wird. Der Arbeitgeber kann dafür die Lohnsteuer mit einem Pauschsteuersatz von 25 % abführen. Verpflegungsleistungen u. a. an Haus-, Hotel- … Weiterlesen