Alleinstehende Steuerpflichtige können einen Entlastungsbetrag in Höhe von 1.308 EUR im Kalenderjahr von der Summe der Einkünfte abziehen, wenn zu ihrem Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das ihnen Kindergeld zusteht. Nach der gesetzlichen Regelung ist die Zugehörigkeit zum Haushalt … Weiterlesen
4. Juli 2013
von MargitSchunke
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