| Durch eine gesetzliche Änderung soll die lohnsteuerliche Freigrenze bei Betriebsveranstaltungen ab 2015 um 40 EUR auf 150 EUR (brutto) erhöht werden. Dies ist aber nicht per se positiv, denn gleichzeitig soll die neue steuerzahlerfreundliche Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs dadurch ausgehebelt … Weiterlesen
4. November 2014
von MargitSchunke
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