Bei nicht nur unternehmerisch genutzten Gegenständen ist für den Vorsteuerabzug eine zeitnahe Zuordnung zum Unternehmensvermögen Voraussetzung. Zeitnah bedeutet, dass die Zuordnungsentscheidung für in 2012 angeschaffte Gegenstände spätestens in der Jahressteuererklärung bis zum 31.5.2013 vorzunehmen ist. Der 31. Mai ist auch … Weiterlesen
12. Dezember 2012
von MargitSchunke
Kommentare deaktiviert für Zuordnungsentscheidung muss bis zum 31.5. des Folgejahres erfolgen