Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs haftet der Geschäftsführer persönlich, wenn er für eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ein Rechtsgeschäft mit dem unrichtigen Rechtsformzusatz „GmbH” abschließt. Ein Geschäftsführer einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) schloss einen Werkvertrag ab und verwendete dabei die Firmenbezeichnung „GmbH u.G.“. Da … Weiterlesen
11. April 2013
		von MargitSchunke
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