Der Anspruch auf eine Tantieme wird beim beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer grundsätzlich mit der Feststellung des Jahresabschlusses fällig. Somit ist der Zufluss grundsätzlich zu diesem Zeitpunkt gegeben. In seinem Urteil macht der Bundesfinanzhof jedoch deutlich, dass der Zufluss auch zu einem späteren … Weiterlesen
29. Juni 2011
von MargitSchunke
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