Die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer werden nur dann steuermindernd berücksichtigt, wenn das Arbeitszimmer tatsächlich erforderlich ist. Die Tätigkeiten für die Verwaltung einer Fotovoltaikanlage machen ein häusliches Arbeitszimmer jedoch nur dann erforderlich, wenn die zeitliche Inanspruchnahme des Raumes nicht von … Weiterlesen
10. Oktober 2012
von MargitSchunke
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