Schuldzinsen können grundsätzlich als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgezogen werden, wenn das Gebäude veräußert wird, der Veräußerungserlös aber nicht ausreicht, um die bei der Anschaffung des Gebäudes aufgenommenen Darlehen zu tilgen. So lässt sich ein … Weiterlesen
3. Oktober 2012
von MargitSchunke
Kommentare deaktiviert für Schuldzinsenabzug auch nach Verkauf der Mietimmobilie zulässig
