Die Grunderwerbsteuer, die infolge des Hinzuerwerbs von Gesellschaftsanteilen aufgrund einer Anteilsvereinigung entsteht, stellt keine Anschaffungskosten für die hinzuerworbenen Anteile dar, sondern kann sofort als Betriebsausgabe abgezogen werden. In einem vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall musste eine GmbH Grunderwerbsteuer auf die Grundstücke … Weiterlesen
11. August 2011
		von MargitSchunke
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