Die Oberfinanzdirektion Rheinland hat zur steuerlichen Behandlung der Frühstücksgestellung während einer Auswärtstätigkeit (z.B. im Rahmen einer Dienstreise) Stellung genommen und dabei insbesondere die umsatzsteuerlichen Konsequenzen dargestellt. Bei einer durch den Arbeitgeber veranlassten Frühstücksgestellung fällt keine Umsatzsteuer in Form einer unentgeltlichen … Weiterlesen
16. Mai 2011
von MargitSchunke
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