Steuerberaterin Margit Schunke

Bernburg | Halle || StBSchunke.de | Schunke.biz | StBSchunke.eu

30. Dezember 2011
von MargitSchunke
Kommentare deaktiviert für Verzugszinsen Januar 2012

Verzugszinsen Januar 2012

Für die Berechnung der Verzugszinsen ist seit dem 1.1.2002 der Basiszinssatz nach § 247 BGB anzuwenden. Die Höhe wird jeweils zum 1.1. und 1.7. eines Jahres neu bestimmt.

Der Basiszinssatz für die Zeit vom 1.7.2011 bis zum 31.12.2011 beträgt 0,37 Prozent. Damit ergeben sich folgende Verzugszinsen:

  • für Verbraucher (§ 288 Abs. 1 BGB): 5,37 Prozent
  • für einen grundpfandrechtlich gesicherten Verbraucherdarlehensvertrag (§ 497 Abs. 1 BGB, § 503 BGB): 2,87 Prozent
  • für den unternehmerischen Geschäftsverkehr (§ 288 Abs. 2 BGB): 8,37 Prozent

Die für die Berechnung der Verzugszinsen anzuwendenden Basiszinssätze betrugen in der Vergangenheit:

  • vom 01.01.2011 bis 30.06.2011: 0,12 %
  • vom 01.07.2010 bis 31.12.2010: 0,12 %
  • vom 01.01.2010 bis 30.06.2010: 0,12 %
  • vom 01.07.2009 bis 31.12.2009: 0,12 %
  • vom 01.01.2009 bis 30.06.2009: 1,62 %
  • vom 01.07.2008 bis 31.12.2008: 3,19 %
  • vom 01.01.2008 bis 30.06.2008: 3,32 %
  • vom 01.07.2007 bis 31.12.2007: 3,19 %
  • vom 01.01.2007 bis 30.06.2007: 2,70 %
  • vom 01.07.2006 bis 31.12.2006: 1,95 %
  • vom 01.01.2006 bis 30.06.2006: 1,37 %
  • vom 01.07.2005 bis 31.12.2005: 1,17 %
  • vom 01.01.2005 bis 30.06.2005: 1,21 %
  • vom 01.07.2004 bis 31.12.2004: 1,13 %
  • vom 01.01.2004 bis 30.06.2004: 1,14 %
  • vom 01.07.2003 bis 31.12.2003: 1,22 %
  • vom 01.01.2003 bis 30.06.2003: 1,97 %
  • vom 01.07.2002 bis 31.12.2002: 2,47 %
  • vom 01.01.2002 bis 30.06.2002: 2,57 %

29. Dezember 2011
von MargitSchunke
Kommentare deaktiviert für Jahresendmaßnahmen: Wichtige Punkte im Überblick

Jahresendmaßnahmen: Wichtige Punkte im Überblick

Für Umsatzsteuerzahler dürften insbesondere die nachfolgenden Aspekte interessant sein:

  • Durch das Soll-Besteuerungsprinzip muss der Unternehmer die Umsatzsteuer bereits mit der Leistungsausführung abführen, was die Liquidität erheblich belasten kann. Unter gewissen Voraussetzungen kann eine Umsatzbesteuerung allerdings auf Antrag auch erst im Vereinnahmungszeitpunkt (Ist-Besteuerung) erfolgen. Nach der derzeitigen Rechtslage ist dies u.a. dann möglich, wenn der Umsatz im vorangegangenen Jahr nicht mehr als 500.000 EUR betragen hat.Hinweis: Durch das Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung wurde die Umsatzgrenze bis Ende 2011 von 250.000 EUR auf bundeseinheitlich 500.000 EUR angehoben. Durch das dritte Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes soll die Umsatzgrenze von 500.000 EUR nunmehr dauerhaft beibehalten werden. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen.
  • Kleinunternehmer müssen keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen, wenn der Umsatz im laufenden Jahr voraussichtlich maximal 50.000 EUR beträgt und im Vorjahr nicht mehr als 17.500 EUR betragen hat.Hinweis: Um den Kleinunternehmerstatus auch in 2012 nutzen zu können, kann es sich gegebenenfalls anbieten, einige Umsätze erst in 2012 abzurechnen, um so unter der Grenze von 17.500 EUR zu bleiben.
  • Durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 wurden die Anforderungen an die Anerkennung von auf elektronischem Weg übermittelte Rechnungen für umsatzsteuerliche Zwecke deutlich reduziert. Die Änderungen sind erstmals auf Rechnungen anzuwenden, die nach dem 30.6.2011 ausgestellt werden, sofern die zugrunde liegenden Umsätze nach dem 30.6.2011 ausgeführt werden.Hinweis: Als elektronisch gilt eine Rechnung, die per E-Mail gegebenenfalls mit PDF- oder Textdateianhang, per Computer-Telefax oder Fax-Server, per Web-Download oder im Wege des Datenträgeraustauschs (EDI) übermittelt wird.

29. Dezember 2011
von MargitSchunke
Kommentare deaktiviert für Steuertermine im Monat Januar 2012

Steuertermine im Monat Januar 2012

Im Monat Januar 2012 sollten Sie folgende Steuertermine beachten:

  • Umsatzsteuerzahler (Monatszahler): Anmeldung und Barzahlung bis zum 10.1.2012.
  • Lohnsteuerzahler (Monatszahler): Anmeldung und Barzahlung bis zum 10.1.2012.

Bei Scheckzahlung muss der Scheck dem Finanzamt spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstermin vorliegen.

Bitte beachten Sie: Die für alle Steuern geltende dreitägige Zahlungsschonfrist bei einer verspäteten Zahlung durch Überweisung endet am 13.1.2012. Es wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass diese Zahlungsschonfrist ausdrücklich nicht für Barzahlung und Zahlung per Scheck gilt!

28. Dezember 2011
von MargitSchunke
Kommentare deaktiviert für Wissenswertes zum Jahreswechsel für Arbeitnehmer

Wissenswertes zum Jahreswechsel für Arbeitnehmer

Für Arbeitnehmer kann es vorteilhaft sein, berufsbezogene Ausgaben oder variable Gehaltsbestandteile vorzuziehen oder in das nächste Jahr zu verlagern. Maßgebend ist grundsätzlich das Zu- und Abflussprinzip. Sofern die Werbungskosten in 2011 insgesamt unter dem Pauschbetrag von 1.000 EUR liegen werden, sollten noch ausstehende Aufwendungen (beispielsweise für Fachliteratur oder Arbeitsmittel) nach Möglichkeit in das Jahr 2012 verschoben werden.

Bei Abfindungen sollte der steuerentlastende Effekt der Fünftelregelung effektiv eingesetzt werden. Hier ist insbesondere durchzurechnen, ob sich die Zusammenballung der Einkünfte in 2011 oder eher in 2012 optimal auswirkt.

Hinweis: Die begünstigte Besteuerung setzt voraus, dass die Entschädigungsleistungen zusammengeballt in einem Veranlagungszeitraum zufließen. Der Zufluss mehrerer Teilbeträge in unterschiedlichen Veranlagungszeiträumen ist deshalb grundsätzlich schädlich, soweit es sich dabei nicht um eine im Verhältnis zur Hauptleistung geringe Zahlung (maximal 5 % der Hauptleistung) handelt, die in einem anderen Veranlagungszeitraum zufließt.

Spätestens zum Jahresende sollten Arbeitgeber und Belegschaft prüfen, ob die vielseitigen Möglichkeiten von steuerfreien und begünstigten Lohnbestandteilen optimal ausgeschöpft wurden. Darunter fallen beispielsweise Sachbezüge unter Ausnutzung der Freigrenze von 44 EUR oder steuerfreie Kindergartenzuschüsse.

Die vierjährige Frist für die Antragsveranlagung können Arbeitnehmer auch für den Antrag auf Arbeitnehmer-Sparzulage nutzen.

27. Dezember 2011
von MargitSchunke
Kommentare deaktiviert für Änderungsbedarf bei Verträgen überprüfen

Änderungsbedarf bei Verträgen überprüfen

Grundsätzlich sollten zwischen GmbH und (beherrschenden) Gesellschafter-Geschäftsführern getroffene Vereinbarungen erneut auf ihre Fremdüblichkeit und Angemessenheit hin überprüft werden. Die entsprechende Dokumentation mindert das Risiko einer verdeckten Gewinnausschüttung.

Sollen ab 2012 neue Vereinbarungen getroffen oder bestehende verändert werden, ist dies zeitnah schriftlich zu fixieren. Vertragsinhalte wirken sich bei beherrschenden Gesellschaftern nämlich steuerlich nur aus, wenn sie im Voraus getroffen und tatsächlich so durchgeführt werden.

Hinweis: Insbesondere die Gesellschafter-Geschäftsführer-Bezüge sind mit der allgemeinen Gehaltsstruktur und der individuellen Gewinnlage abzugleichen.

23. Dezember 2011
von MargitSchunke
Kommentare deaktiviert für Steuererklärungen sind ab dem VZ 2011 elektronisch zu übermitteln

Steuererklärungen sind ab dem VZ 2011 elektronisch zu übermitteln

Für Veranlagungszeiträume ab 2011 müssen Unternehmensteuererklärungen – wie z.B. Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuererklärungen – grundsätzlich in elektronischer Form abgegeben werden.

Hinweis: Dies gilt in der Regel auch für die Einkommensteuererklärung, wenn Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder aus selbstständiger Tätigkeit vorliegen.

22. Dezember 2011
von MargitSchunke
Kommentare deaktiviert für Steuerstrategien im betrieblichen Bereich

Steuerstrategien im betrieblichen Bereich

Auch im Bereich der Gewinneinkünfte gibt es zum Jahreswechsel 2011/2012 einige Punkte, auf die hinzuweisen ist. So erreichen bilanzierende Unternehmer eine Gewinnverschiebung beispielsweise dadurch, dass sie Lieferungen erst später ausführen oder anstehende Reparaturen und Beratungsleistungen vorziehen.

Bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung hingegen reicht zur Gewinnverlagerung die Steuerung der Zahlung über das Zu- und Abflussprinzip. Dabei ist die Zehn-Tage-Regel zu beachten, wonach regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben innerhalb dieser Frist nicht dem Jahr der Zahlung, sondern dem Jahr der wirtschaftlichen Zugehörigkeit zuzurechnen sind.

Für geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten nicht mehr als 410 EUR (netto) betragen, ist der sofortige Betriebsausgabenabzug möglich. Betragen die voraussichtlichen Anschaffungskosten indes mehr als 410 EUR, aber nicht mehr als 683 EUR, ist über den Investitionsabzugsbetrag eine Steuergestaltung möglich. Das nachfolgende Beispiel verdeutlicht die Vorgehensweise.

Beispiel: In 2012 soll ein Laptop für 680 EUR (netto) angeschafft werden. Im Jahresabschluss für 2011 wird insoweit ein Investitionsabzugsbetrag in Höhe von 272 EUR (40 % von 680 EUR) steuermindernd geltend gemacht. Wird dieser Laptop in 2012 für 680 EUR angeschafft, verringern sich die Anschaffungskosten um 272 EUR, sodass ein Betrag von 408 EUR verbleibt. Da die verbleibenden Nettoanschaffungskosten unter der Grenze von 410 EUR liegen, kann in 2012 der sofortige Betriebsausgabenabzug geltend gemacht werden.

In geeigneten Fällen sollte zum Jahreswechsel die Option des Fahrtenbuchs thematisiert werden. Ob es günstiger ist, den privaten Nutzungsanteil nach der pauschalen Methode (Ein-Prozent-Regel) oder der Fahrtenbuchmethode zu ermitteln, hängt indes vom Einzelfall ab und kann nicht pauschal beantwortet werden.

Hinweis 1: Vorteile bietet ein Fahrtenbuch oftmals bei einem geringen privaten Nutzungsanteil oder einem hohen Bruttolistenpreis des Pkw.

Hinweis 2: Bei den Überlegungen sollte nicht vernachlässigt werden, dass ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch eine gewisse Eigendisziplin und erhöhten Zeitaufwand verlangt.

22. Dezember 2011
von MargitSchunke
Kommentare deaktiviert für Tipps und Tricks auf einen Blick für Kapitalanleger

Tipps und Tricks auf einen Blick für Kapitalanleger

Kapitalanleger mit Konten bei mehreren Kreditinstituten sollten ihre Freistellungsaufträge – rechtzeitig vor der Gutschrift der Kapitalerträge – dahingehend überprüfen, ob die vom Steuerabzug freigestellten Beträge noch optimal aufgeteilt sind oder ob eine neue Aufteilung sinnvoll erscheint. Geänderte oder neu eingereichte Freistellungsaufträge müssen die Steuer-Identifikationsnummer enthalten, um gültig zu sein. Weitere Handlungsempfehlungen im Überblick.

Riester- und Rürup-Policen

Wird ein Riester-Vertrag noch in 2011 abgeschlossen, sichert das die Grund- und Kinderzulagen für das gesamte Jahr. Sparer, die zu Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhalten zusätzlich einen Berufseinsteiger-Bonus von einmalig 200 EUR.

Hinweis: Ist kein Dauerzulageverfahren hinterlegt, muss der Zulagenantrag bis Ende des übernächsten Jahres eingereicht werden. Die Frist für die Zulage des Jahres 2009 läuft somit Ende 2011 ab.

Schöpfen Selbstständige ihre Höchstbeträge bei den Vorsorgeaufwendungen nicht aus, könnte der Abschluss einer Rürup-Police sinnvoll sein. In 2011 lassen sich von den Beiträgen 72 % als Sonderausgaben absetzen. Der Höchstbetrag liegt bei 14.400 EUR und verdoppelt sich bei der Zusammenveranlagung.

Verlustverrechnung

Erteilen Ehegatten einen gemeinsamen Freistellungsauftrag, kann eine übergreifende Verrechnung von Verlusten über alle Konten und Depots der Ehegatten erfolgen. Falls lediglich die übergreifende Verlustverrechnung beantragt werden soll, kann auch ein Freistellungsauftrag über 0 EUR erteilt werden.

Hat ein Anleger bei einer Bank einen Verlust erzielt und bei einer anderen Bank positive Einkünfte erwirtschaftet, ist eine Verrechnung zwischen den Banken nicht möglich. In diesen Fällen gibt es folgende Option: Stellt der Steuerpflichtige bis zum 15.12. des jeweiligen Jahres bei dem Kreditinstitut, bei dem sich der Verlustverrechnungstopf befindet, einen Antrag auf Verlustbescheinigung, kann er bei der Veranlagung eine Verlustverrechnung vornehmen.

Hinweis: Der Verlust wird dann aus dem Verrechnungstopf der Bank herausgenommen und das Kreditinstitut beginnt 2012 wieder bei Null.

Weitere Strategien und Gesetzesänderungen

Bei einem Grenzsteuersatz von unter 25 % ist der Antrag auf Günstigerprüfung ratsam. Bei Ledigen wird der Grenzsteuersatz von 25 % ab einem zu versteuernden Einkommen von 15.721 EUR erreicht. Bei zusammenveranlagten Ehegatten liegt die Grenze bei 31.442 EUR.

Durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 scheiden abgeltend besteuerte Kapitaleinkünfte aus der Ermittlung der zumutbaren Belastung bei den außergewöhnlichen Belastungen und bei der Berechnung des Höchstbetrags für das Spendenabzugsvolumen aus.

Hinweis: Es ist somit ab dem Veranlagungszeitraum 2012 nicht mehr erforderlich, abgeltend besteuerte Kapitalerträge nur für diese Zwecke in der Einkommensteuerklärung anzugeben.

21. Dezember 2011
von MargitSchunke
Kommentare deaktiviert für Durchschnittlicher Zusatzbeitrag: Auch 2012 erfolgt kein Sozialausgleich

Durchschnittlicher Zusatzbeitrag: Auch 2012 erfolgt kein Sozialausgleich

Auch in 2012 findet kein Sozialausgleich statt. Denn der durchschnittliche Zusatzbeitrag für das Kalenderjahr 2012 wurde auf 0 EUR festgelegt.

 

Zum Hintergrund

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag ist maßgebend für die Durchführung des Sozialausgleichs in der gesetzlichen Krankenversicherung. Übersteigt der durchschnittliche Zusatzbeitrag die Belastungsgrenze von 2 % der beitragspflichtigen Einnahmen des Versicherten, gilt der Versicherte als finanziell überfordert und hat einen Anspruch auf Sozialausgleich.

Bereits für 2011 beträgt der durchschnittliche Zusatzbeitrag 0 EUR, sodass bis zum 31.12.2011 kein Sozialausgleich durchzuführen ist. Auch 2012 findet kein Sozialausgleich statt, weil der am 28.10.2011 im Bundesanzeiger veröffentlichte Wert für das Kalenderjahr 2012 ebenfalls auf 0 EUR festgelegt wurde. Damit müssen Arbeitgeber und Krankenkassen frühestens ab 2013 mit einem Sozialausgleich rechnen (GKV Spitzenverband, Mitteilung vom 31.10.2011).